Krankenhaustagegelder | Sinnvoll vor allem für GKV-Versicherte als Zusatzleistung / Zusatzversicherung

Krankenhaustagegelder sind ein spezieller Baustein der privaten Krankenversicherung, welcher sowohl separat als auch in Kombination mit anderen Versicherungsleistungen abgeschlossen werden kann. Eine Krankenhaustagegeldversicherung bietet sich vor allem für gesetzlich Krankenversicherte an. Diese müssen seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform für jeden Tag, den sie im Krankenhaus verbringen einen pauschalen Betrag von 10 EUR zahlen. Auch wenn diese Zuzahlungen auf höchstens 28 Tage begrenzt sind, können sie trotzdem noch zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen führen.

Fast alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften bieten ein Krankenhaustagegeld an. Da sich die Konditionen zum Teil erheblich unterscheiden, ist vor dem Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung immer ein Vergleich zu empfehlen. Dieser kann rund um die Uhr und tagesaktuell durchgeführt werden. Es gibt hierfür spezielle Vergleichsportale, die ständig aktualisiert werden. Von diesen Vergleichsportalen gelangt der Interessent direkt zu den Webseiten der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Dort kann er weitere Informationen einholen und bei Bedarf gleich seine gewünschte Versicherung abschließen.

Grundsätzlich können die Krankenhaustagegeldversicherungen unterschieden werden in solche Versicherungen, die nur bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt Leistungen erbringen und in solche Versicherungen, die auch bei Krankheit zahlen. Hier sollte genau auf die Unterschiede geachtet werden.

Für jeden Tag, den der versicherte Patient im Krankenhaus verbringen muss, zahlt die Krankenhaustagelgeldversicherung einen pauschalen Geldbetrag aus. Dies gilt auch für den Aufnahme- und den Entlassungstag. Die Höhe dieses Betrages beträgt mindestens 10 EUR. Sie wird jedoch immer individuell festgelegt. Maximal sind 100 EUR pro Tag möglich. Der einmal festgelegte Tagessatz gilt dann grundsätzlich für alle Krankenhausaufenthalte.

Bei der Verwendung des Krankenhaustagegeldes ist der Versicherte grundsätzlich frei. Das Geld wird immer erst nach dem Krankenhausaufenthalt gezahlt. Nur in begründeten Härtefällen kann ein Vorschuss bewilligt werden. Mit dem Krankenhaustagegeld können zum Beispiel die Telefon- und Fernsehgebühren im Krankenhaus sowie die Kosten für eine Kinder- oder Tierbetreuung während des Krankenhausaufenthaltes beglichen werden.

Die Tarife bei den Krankenhaustagegeldversicherungen sind in der Regel altersunabhängig. Aus diesem Grunde kann die Versicherung durchaus auch noch im hohen Alter abgeschlossen werden. Problematisch könnten eventuell bestimmte Vorerkrankungen werden, da bei Versicherungsabschluss spezielle Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Dies muss unbedingt wahrheitsgemäß erfolgen. Wird eine Krankheit verschwiegen und dies kommt später heraus, kann die Versicherung den Vertrag sofort wegen arglistischer Täuschung kündigen.

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