Das Thema “Beamtentarife” ist weiter gefragt und diskutiert. Alle Beamten in der Bundesrepublik Deutschland haben Anspruch auf eine Beilhilfe durch ihren Dienstherrn, welche im Krankheitsfall ca. 50 bis 70% der anfallenden Arzt- und Krankenhausrechnungen begleicht. Wie hoch diese Beihilfe im konkreten Einzelfall ist, hängt von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel dem Wohnort und dem Familienstand des Beamten ab. Alle über die Beihilfe hinausgehenden Kosten für medizinische Behandlungen müssen entweder durch eine freiwillige private oder gesetzliche Krankenversicherung abgesichert werden. Die meisten Beamten entscheiden sich hier für eine private Krankenversicherung, da diese in der Regel deutlich kostengünstiger ist als eine gesetzliche Zusatzversicherung. Beamte unterliegen im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten nicht der Beitragsbemessungsgrenze und können sich unabhängig von der Höhe ihrer monatlichen oder jährlichen Einkünfte jederzeit privat versichern.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung werden spezielle Beamtentarife angeboten. Die Beiträge sind hier in der Regel besonders günstig, da diese Tarife nicht die gesamten Krankheitskosten, sondern nur den Teil absichern müssen, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist. Die Beamten haben dabei grundsätzlich die Wahl, ob sie über die Wahl der Beamtentarife nur eine Grundabsicherung oder eine erweiterte Absicherung möchten. Für Letzteres stehen dann spezielle Komfort- und Premiumtarife zur Verfügung. Durch die verschiedenen Tarifvarianten können die Beamten den Umfang ihres zusätzlichen privaten Krankenversicherungsschutzes weitgehend selbst bestimmen. So können zum Beispiel die Kosten für eine Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, aber auch solche medizinischen Zusatzleistungen wie Sehhilfen oder hochwertiger Zahnersatz mit versichert werden. Einige private Krankenversicherungsgesellschaften bieten auch spezielle Ergänzungstarife für Heilpraktikerbehandlungen oder für Naturheilverfahren (siehe Naturheilkunde) an.
Beiträge für Beamtentarife in der PKV
Die Beiträge für die Beamtentarife in der Krankenversicherung richten sich nach zahlreichen ganz unterschiedlichen Faktoren. So spielt dabei nicht nur der gewählte Leistungsumfang, sondern auch das Alter und der Gesundheitszustand des versicherten Beamten eine entscheidende Rolle. Besonders günstige Tarife werden für Beamtenanwärter und Referendare angeboten. Wenn diese dann später in ein reguläres Beamtenverhältnis übernommen werden, können sie ohne eine erneute Gesundheitsprüfung in einen anderen privaten Krankenversicherungstarif für Beamte wechseln.
Generell steht allen Beamten auch die Möglichkeit offen, sich über eine freiwillige gesetzliche Zusatzversicherung abzusichern. Dies hat allerdings einige Nachteile. So findet die Beihilfe des Dienstherrn bei den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich keine Berücksichtigung. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Beamten den vollen Beitragssatz zahlen müssen.